Die neue motorbezogene Versicherungssteuer für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge in Österreich ab 1.4.2025

Ein gebrauchtes Elektroauto, das unter neue Kraftfahrzeugsteuer fällt.

Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) ist in Österreich ein zentrales Thema für alle, die einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen anschaffen oder bereits besitzen. Besonders interessant wird es ab dem 1. April 2025, wenn Elektroautos (E-Autos) und Plug-in-Hybride erstmals bzw. mit neuen Sätzen in die Kfz-Steuer-Regelung einbezogen werden. Für viele war es bislang ein attraktives Argument, dass PlugIn-Hybrid-Fahrzeuge oder reine E-Fahrzeuge von bestimmten Steuerbefreiungen profitierten. Doch mit der Neuregelung ändern sich die Voraussetzungen: Wer sich ein solches Fahrzeug als Neuwagen oder Gebrauchtwagen kauft, sollte die künftig höheren jährlichen Kosten im Blick behalten.

Warum ist das wichtig für Sie? Ganz einfach: Die CO₂-Emissionen stehen überall im Fokus, und viele Staaten passen die Besteuerung von Pkw, Lkw und anderen Kraftfahrzeugen an, um umweltfreundliche Antriebe zu fördern und zugleich das Steueraufkommen zu sichern. Wenn Sie derzeit den Kauf eines Autos planen egal ob Elektroauto, Plug-In-Hybrid, Familienauto, SUV oder Sportwagen, es lohnt sich, die neuen steuerlichen Bestimmungen genau zu kennen.

Bei einem Elektro- oder Plug-In-Hybrid Fahrzeug lohnt es sich, die neuen steuerlichen Bestimmungen genau zu kennen.

Dieser Artikel liefert Ihnen alle Informationen zur kommenden Versicherungssteuer und geht näher darauf ein, wie sich die Steuerlast für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride konkret verändert. Wir werfen außerdem einen Blick auf aktuelle E-Mobilität-Trends, Förderungen und CO₂-Ausstoß-Regelungen. Denn: „Den Gebrauchtwagen Ihrer Träume zu finden ist wie das perfekte Mittagessen: Man muss ein bisschen suchen, aber es lohnt sich!“ Und mit unseren Hinweisen wird auch Ihr Gebrauchtwagenkauf ein voller Erfolg!

Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Details zur motorbezogenen Versicherungssteuer ab April 2025 zu erfahren, und holen Sie sich Tipps, wie Sie ein umweltfreundliches, leistungsstarkes und komfortables Kraftfahrzeug kaufen können, das perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt.

Allgemeines zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen in Österreich

Die motorbezogene Versicherungsteuer ist eine Abgabe, die für die Nutzung von Kraftfahrzeugen erhoben wird. In Österreich und vielen Ländern Europas dient diese Abgaben dazu, die Kosten für die Infrastruktur und die Umweltbelastung durch den Kraftfahrzeugverkehr zu finanzieren. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Gewicht, Leistung, Antriebsart oder dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Fahrzeuge mit höherem CO₂-Ausstoß zahlen in der Regel mehr Steuer. Diese Regelung soll Anreize schaffen, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu nutzen und somit den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Es gibt spezifische Steuerbefreiungen für Fahrzeuge, die überwiegend in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden.

Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?

Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) ist eine Besitzsteuer, die in Österreich für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben wird. Sie wird von den Versicherungen im Auftrag des Staates eingehoben. Der Steuertarif ist allerdings gesetzlich fixiert und gilt einheitlich für alle Versicherungsunternehmen – Unterschiede zwischen den Anbietern gibt es in Bezug auf diese Steuer somit nicht.

Bisher waren reine Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Modelle in vielen Fällen von der Steuer befreit oder profitierten von deutlichen Vergünstigungen. Das ändert sich jedoch ab dem 1. April 2025: Dann werden auch E-Autos und Plug-in-Hybride in das Besteuerungsmodell einbezogen. Die neue Regelung kombiniert – je nach Fahrzeugtyp – Aspekte wie Leistung und Gewicht (bzw. CO₂-Ausstoß bei Hybriden). Ziel ist, die Steuerlast an die tatsächliche Nutzung und Umweltwirkung anzupassen. Die Steuerbefreiung oder Ermäßigung hängt dabei von der Art des Kraftfahrzeuges und dessen vorwiegender Nutzung für begünstigte Zwecke ab. Detaillierte Informationen zur motorbezogenen Versicherungssteuer können auch direkt bei Ihrem lokalen Händler eingeholt werden.

Wie wird die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet?

Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) wird in Österreich für alle Kraftfahrzeuge erhoben, die ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen haben. Die Berechnung dieser Steuer basiert auf dem CO₂-Ausstoß und der Motorleistung des Fahrzeugs. Je nach Fahrzeugtyp und -klasse variiert die Höhe der Steuer.

Für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird die Kraftfahrzeugsteuer (KfzSt) für jede angefangene Tonne des höchsten zulässigen Gesamtgewichts berechnet. Bei Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen und Krafträdern der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e wird die Steuer auf Basis des CO₂-Ausstoßes und der Motorleistung ermittelt.

Ein interessantes Detail gilt es bei Elektrofahrzeugen noch zu beachten: Die Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen für Elektrofahrzeuge betrifft ausschließlich die Führerscheinklasse B und ermöglicht es Fahrern, schwerere Elektrofahrzeuge zu führen, ohne eine zusätzliche Fahrerlaubnis zu benötigen. Diese Regelung berücksichtigt das zusätzliche Gewicht der Batterien in Elektrofahrzeugen.​

Für die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) in Österreich gilt jedoch weiterhin die bisherige Gewichtsgrenze: Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) von bis zu 3,5 Tonnen unterliegen der mVSt. Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen fallen hingegen unter die Kraftfahrzeugsteuer (KfzSt). ​

Daher ist die neue 4,25-Tonnen-Grenze für die Führerscheinklasse B nicht relevant für die Einstufung im Rahmen der motorbezogenen Versicherungssteuer. Elektrofahrzeuge mit einem hzGG von über 3,5 Tonnen werden gemäß den Bestimmungen der Kraftfahrzeugsteuer besteuert.​

Um die genaue Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer zu berechnen, können Sie einen Kfz-Steuer-Rechner verwenden. Diese Online-Tools benötigen grundlegende Informationen wie den CO₂-Ausstoß und die Motorleistung Ihres Fahrzeugs. Mit diesen Daten kann der Kfz-Steuer-Rechner die exakte Steuerhöhe ermitteln, was besonders nützlich ist, wenn Sie den Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs planen und die zukünftigen Kosten im Blick behalten möchten.

Warum ändert sich die Kfz-Steuer ab 1.4.2025?

Kraftfahrzeuge verschiedener Bauarten, die wartend vor einer Ampel stehen.

Der wichtigste Grund für die Reform liegt in der Absicht, alle Kraftfahrzeuge fair und stärker emissionsorientiert zu besteuern. Angesichts steigender Zulassungszahlen von Elektro- und Hybrid-Modellen hätte die bisherige umfangreiche Befreiung bzw. Begünstigung für diese Fahrzeugkategorien zu deutlich reduzierten Steuereinnahmen geführt. Gleichzeitig will Österreich seine Klimaziele erreichen und Personen stärker unterstützen, die sich für besonders emissionsarme Fahrzeuge entscheiden. Dennoch wird mit der Reform gewährleistet, dass auch für E-Fahrzeuge eine gewisse Steuer erhoben wird, weil sie ebenfalls die Infrastruktur mitnutzen, sie aber gleichzeitig, im Vergleich zu reinen Verbrennern, noch immer günstiger besteuert werden.

Kraftfahrzeugsteuern in Österreich: Eine Geschichte vieler Reformen und Anpassungen

Die letzte Kfz-Steuerreform in Österreich, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, brachte bedeutende Änderungen für die Kraftfahrzeugsteuer mit sich. Eine der wichtigsten Neuerungen war die stärkere Berücksichtigung des CO₂-Ausstoßes bei der Berechnung der Kfz-Steuer. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge mit einem höheren CO₂-Ausstoß eine höhere Kfz-Steuer zahlen müssen, während Fahrzeuge mit einem niedrigeren CO₂-Ausstoß von einer niedrigeren Kfz-Steuer profitieren. Diese Maßnahme soll Anreize schaffen, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu nutzen und somit den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Eine weitere wichtige Änderung war die Einführung einer neuen Steuerklasse für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge. Diese Fahrzeuge waren von der Kfz-Steuer befreit, solange sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies soll den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen fördern und die Umweltbelastung durch den Straßenverkehr reduzieren. Für viele Käufer ist dies ein attraktiver Anreiz, auf E-Autos oder Plug-In-Hybride umzusteigen und so nicht nur die Umwelt zu schonen, sondern auch von finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Vorteile von E-Autos und Plug-In-Hybriden

Obwohl die kommenden Änderungen bei der Kfz-Steuer zu höheren jährlichen Belastungen führen können, bleiben zahlreiche Vorteile eines E-Autos oder Plug-in-Hybriden bestehen:

  • Niedrigerer CO₂-Ausstoß: Im reinen Elektrobetrieb sind die Emissionen besonders gering.
  • Weniger Wartungskosten: E-Motoren brauchen keinen Ölwechsel und haben weniger Verschleißteile, insgesamt auch geringere Servicekosten.
  • Geräuscharmer Betrieb: Wer viel innerorts fährt, profitiert vom lautlosen Antrieb. Berufliche Fahrten können zudem steuerlich abgesetzt werden.

Umweltfreundlichkeit und CO₂-Ausstoß

Ein älterer Gebrauchtwagen von hinten gesehen mit rauchendem Auspuff.

Der CO₂-Ausstoß spielt eine bedeutende Rolle bei der steuerlichen Einstufung. Plug-In-Hybride liegen – abhängig von der Batteriegröße und dem Fahrprofil - oft zwischen 20 und 40 g/km, reine E-Fahrzeuge erzeugen im Fahrbetrieb 0 g/km. Bislang führten niedrige CO₂-Werte zu einer starken Reduzierung der Steuerlast. Ab April 2025 soll dieser Vorteil bei Hybriden etwas gekürzt werden, da der sogenannte „CO₂-Abzugswert“ gesenkt wird. Bei reinen Elektroautos wird anstelle des CO₂-Ausstoßes stärker die Leistung und das Gewicht für die Besteuerung berücksichtigt. Die Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge wird somit auf Basis dieser Parameter berechnet.

Neuerungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektroautos

Ein modernes Elektrofahrzeug im Umfeld anderer umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

Für reine Elektrofahrzeuge entfällt zwar der direkte CO₂-Bezug (0 g/km), doch dafür greift ein System, das Leistung und Gewicht heranzieht. Dabei wird ein Grundfreibetrag von der Nenndauerleistung und dem Gewicht abgezogen. Die übersteigende Leistung bzw. das Gewicht werden dann über Stufen- oder Kilowatt-Sätze besteuert. Dadurch müssen auch E-Fahrzeuge in Zukunft einen fixen Betrag jährlich entrichten, während sie bislang oft komplett befreit waren.

Wichtig ist dabei, zwischen der Systemleistung eines Elektromotors und seiner Nenn- oder Dauerleistung zu unterscheiden. Die Systemleistung bezeichnet die maximale Leistung, die das Antriebssystem für kurze Zeit zur Verfügung stellen kann – zum Beispiel beim starken Beschleunigen. Sie ist nur kurzzeitig abrufbar, da sie den Motor und die Batterie stark belastet. Die Dauerleistung (auch Nennleistung genannt) hingegen beschreibt die konstant verfügbare Leistung, die der Motor über längere Zeit liefern kann, ohne zu überhitzen oder an Effizienz zu verlieren. Diese ist für den alltäglichen Fahrbetrieb deutlich relevanter. Elektroautos werden allerdings meist mit ihrer deutlich höheren Systemleistung beworben, die in der Praxis oft deutlich über der tatsächlichen Dauerleistung liegt– was bei einem realistischen Vergleich unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Die Unterschiede können sehr groß sein. Das in den letzten Jahren meistverkaufte Elektrofahrzeug der Welt, der Tesla Y in Allradausführung, verfügt in seiner stärksten Ausführung über eine maximale Systemleistung von 393 kW (534 PS), das Performance AWD-Modell hat dabei aber "nur" eine Dauerleistung von 153 kW (208 PS).

Für die Berechnung der neuen, motorbezogenen Versicherungssteuer wird ausschließlich die Dauer- oder Nennleistung herangezogen.

Rechenbeispiel: VW ID.3 (Elektrofahrzeug)

Ein Elektroauto auf einer Landstraße im schönen, sonnigen Wetter.

  • Dauerleistung: 70 kW
  • Eigengewicht: 1.934 kg

Abzüge:

  • Für die Leistung: 45 kW werden nicht besteuert, sodass 25 kW zu versteuern bleiben.
  • Für das Gewicht: 900 kg Freibetrag, verbleiben 1.034 kg, die tariflich herangezogen werden.

Leistungskomponente:
Für die ersten 35 kW (bzw. hier nur 25 kW) fällt ein bestimmter Satz an. Üblicherweise kann das z. B. um 75 € pro Jahr liegen, wenn man die konkrete Stufe anteilig berechnet.

Gewichtskomponente:
Die ersten 500 kg oberhalb des Freibetrags werden niedriger besteuert als die weiteren Kilogramm.

Bei 1.034 kg oberhalb des Freibetrags sind das entsprechend zwei Teilstufen - die ersten 500 kg plus die restlichen 534 kg.

Unterm Strich summiert sich die jährliche Steuerlast für den VW ID.3 in diesem Beispiel auf etwa 362 € und liegt damit deutlich unter einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor (150 PS), dessen motorbezogene Versicherungssteuer bei rund 520 € pro Jahr liegen sollte.

Änderungen bei der Besteuerung von Plug-In-Hybriden

Für Plug-In-Hybride spielt nicht nur die Motorleistung eine Rolle, sondern nach wie vor auch der CO₂-Ausstoß. Bislang profitierte man von einem hohen CO₂-Abzugswert. Dieser wird jedoch ab 1. April 2025 stufenweise reduziert, was zu einer etwas höheren jährlichen Steuerbelastung führt. Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie sich die Mehrkosten darstellen können und dient als Orientierung.

Rechenbeispiel: Toyota RAV4 PHEV

Ein Taxi im belebten Straßenbild einer Großstadt.

Aktuelle Besteuerung bis 30. März 2025

Berechnung:
Die Steuer basiert auf der Leistung des Verbrennungsmotors (136 kW) und dem CO₂-Ausstoß (22 g/km) unter Berücksichtigung eines CO₂-Abzugswerts von 12 g/km.

Kosten:

  • CO₂-Komponente: (22 - 12) × 0,72 € = 7,20 € pro Monat.
  • Leistungskomponente: 136 × 0,72 € = 97,92 € pro Monat.

Gesamtkosten: 7,20 € + 97,92 € = 105,12 € pro Monat oder 1.261,44 € pro Jahr.

Neue Besteuerung ab dem 1. April 2025

Änderungen: Der CO₂-Abzugswert wird reduziert (angenommen auf 10 g/km), was zu einer höheren Steuer führt.

Kosten:

  • CO₂-Komponente: (22 - 10) × 0,72 € = 8,64 € pro Monat.
  • Leistungskomponente bleibt gleich: 136 × 0,72 € = 97,92 € pro Monat.

Gesamtkosten: 8,64 € + 97,92 € = 106,56 € pro Monat oder 1.278,72 € pro Jahr.

Die jährliche Mehrbelastung beträgt: 1.278,72 € - 1.261,44 € = 17,28 €.

Hier zeigt sich eine moderate, aber durchaus schon spürbare Steigerung aufgrund des geringeren CO₂-Abzugswerts.

Kfz-Steuer berechnen mit dem Kfz-Steuer Rechner

Um die Kfz-Steuer für ein bestimmtes Fahrzeug zu berechnen, kann ein Kfz-Steuer Rechner verwendet werden. Dieser praktische Online-Rechner, den einige Plattformen anbieten, benötigt einige grundlegende Informationen über das Fahrzeug, wie den Hubraum, die Antriebsart und den CO₂-Ausstoß. Mit diesen Daten kann der Rechner die genaue Höhe der Kfz-Steuer ermitteln. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie den Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs planen und die zukünftigen Kosten im Blick behalten möchten. Ein Kfz-Steuer Rechner hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen und böse Überraschungen zu vermeiden.

Zahlungsmodalität bei der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer kann auf verschiedene Weise bezahlt werden. In Österreich haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, die Steuer monatlich, halbjährlich oder jährlich zu begleichen, immer gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung, da die Steuer von der Versicherung vorgeschrieben, eingehoben und dann an die Steuerbehörden abgeführt wird. Es ist wichtig, die Zahlungsmodalität zu beachten, um keine Strafen oder Zinsen zu zahlen. Eine pünktliche Zahlung der Kfz-Steuer stellt sicher, dass Sie Ihr Fahrzeug weiterhin legal nutzen können und keine zusätzlichen Kosten durch verspätete Zahlungen entstehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die für Sie beste Zahlungsoption.

Wer muss die Motorsteuer bezahlen und gibt es Ausnahmen?

Die motorbezogene Versicherungssteuer, auch bekannt als Kfz-Steuer, muss grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge bezahlt werden. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Fahrzeuge. Die Kfz-Steuer wird von der Versicherung im Auftrag des Staates eingehoben und gemeinsam mit der Versicherungsprämie für die Haftpflichtversicherung abgerechnet. Dies erleichtert den Fahrzeughaltern die Zahlung, da sie nur eine Rechnung erhalten.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Motorsteuer. So sind beispielsweise Fahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend für Feuerwehr, Rettungsdienst oder als Krankenwagen verwendet werden, von der Motorsteuer befreit. Menschen mit Behinderungen können sich auf Antrag von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen.

Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass wichtige Dienste und bedürftige Personen nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden. Wenn Sie glauben, dass Ihr Fahrzeug für eine Steuerbefreiung in Frage kommt, sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde informieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Verschiedene Gebrauchtwagen mit unterschiedlichen Antriebskonzepten auf dem Platz eines Autohändlers.

Wer muss ab 1. April 2025 die neue motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos zahlen?

Alle Halterinnen und Halter von Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die in Österreich zugelassen sind. Ausnahmen gelten für bestimmte Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen oder Feuerwehr oder, auf Antrag, für Menschen mit Behinderungen.

Warum fällt diese Steuer an, obwohl E-Autos 0 g/km CO₂ ausstoßen?

Die Regierung möchte eine einheitliche, faire Regelung für alle Kraftfahrzeuge. E-Autos nutzen dieselbe Infrastruktur und sollen daher auch einen entsprechenden (wenn auch geringeren) Steuerbeitrag leisten. Damit wird gewährleistet, dass alle Verkehrsteilnehmer einen fairen Beitrag zur Verkehrsinfrastruktur leisten, dabei umweltfreundliche Fahrzeuge aber immer noch bevorzugt werden.

Wie berechne ich meine Kfz-Steuer korrekt?

Verwenden Sie einen aktuellen Kfz-Steuer-Rechner oder lassen Sie sich von Ihrer Versicherung beraten. Dabei werden Faktoren wie Leistung, Gewicht oder – bei Plug-In-Hybriden – auch der CO₂-Ausstoß einbezogen. Die Steuerhöhe ist für alle Versicherer gleich geregelt.

Lohnt sich ein Plug-In-Hybrid nach dem 1. April 2025 noch?

Das kommt, wie schon bisher, auf das individuelle Fahrprofil an. Für diejenigen, die viel elektrisch fahren, kann ein Plug-in-Hybrid weiterhin lohnenswert sein, weil der Verbrauch beim Verbrenner entsprechend gering bleibt. Die Steuerlast steigt zwar, aber die tägliche Nutzung im E-Modus und vor allem das kostengünstige Tanken von Strom zu Hause aus der Steckdose können das in aller Regel mehr als ausgleichen.

Gibt es weiterhin Steuerbefreiungen und Förderungen für Elektrofahrzeuge?

Derzeit ist vorgesehen, dass reine E-Autos zwar weiterhin günstiger besteuert werden, aber nicht mehr völlig befreit sind. Auch die Fördertöpfe für Elektroautos in Österreich sind (mit Stand April 2025) erschöpft! Das bedeutet, dass Neuregistrierungen für die staatliche Förderung ab sofort nicht mehr möglich sind. Ursprünglich war geplant gewesen, bis Ende Mai 2025 noch Anträge zu ermöglichen. Wer bereits eine Registrierung durchgeführt hat, kann noch einen Antrag stellen – aber wer das nicht getan hat, geht derzeit leer aus.

Fazit: Gut vorbereitet in die neue Ära der Kfz-Besteuerung

Ab dem 1. April 2025 kommt in Österreich eine spürbare Veränderung auf alle zu, die Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeuge nutzen. Während klassische Verbrenner oft ohnehin mehr bezahlen mussten, entfällt bei den E- und Plug-In-Hybriden ein Teil der bisherigen Steuerbefreiung. Dennoch dürften diese Fahrzeuge in vielen Fällen günstiger bleiben, als rein konventionelle Modelle mit hohem CO₂-Ausstoß.

Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über die neue Steuerstruktur informieren, besonders wenn Sie über den Kauf eines Gebrauchtwagens nachdenken. Dank staatlicher Förderungen, niedrigerer Wartungskosten und potenziell höherer Wiederverkaufswerte kann sich ein E-Auto oder ein Plug-In-Hybrid dennoch lohnen. Auch Aspekte wie Sicherheit und Komfort gewinnen an Bedeutung, zumal moderne Hybrid- und Elektromodelle eine Vielzahl von Fahrassistenzsystemen mitbringen.

Für Frauen, die oft auf Familienfreundlichkeit und praktische Details achten, könnte ein größerer E-SUV oder -Van interessant sein, der genügend Platz für Kinderwagen und Einkäufe bietet. Ältere Autofahrer schätzen den leisen Motorlauf und die oftmals komfortable Ausstattung. Junge Käufer oder Studierende profitieren vom geringen Sprit- bzw. Stromverbrauch, sofern ihr Fahrprofil zur elektrischen Reichweite passt.

Wenn Sie noch Fragen haben oder mehr über den Gebrauchtwagenkauf in Österreich erfahren möchten, schauen Sie in unserem Ratgeber auf zweispurig.at vorbei. „Mit unseren Tipps wird Ihr Gebrauchtwagenkauf ein voller Erfolg!“ Und Sie sind gleichzeitig optimal für die Änderungen gerüstet, die der 1. April 2025 mit sich bringt.